Für die Rechtsgebiete des Sozialrechts, des Medizinrechts und des Erbrechts werden Fachanwaltskurse mit entsprechenden schriftlichen Prüfungen angeboten, um spezielle rechtliche Kenntnisse auf dem jeweiligen Rechtsgebiet zu ermöglichen.
Diese führen nicht automatsch zu einer Fachanwaltsbezeichnung, sondern geben die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Einleitung eines Verfahrens auf Verleihung einer Fachanwaltsbezeichnung zu schaffen.
Für meine Mandanten habe ich diese Fachanwaltskurse absolviert und bestanden:
Den Fachanwaltstitel für Sozialrecht führe ich seit 2001, den für Medizinrecht seit 2006.
Fachlehrgang Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut ( Bochum )
11.-16.09.2000 / 06.-11.11.2000 / 08.-13-01-2001
Fachlehrgang Medizinrecht beim Deutschen Anwaltsinstitut ( Bochum )
17.-22.08.2005 / 19.-24.09.2005 / 10.-15.10.2005
Fachlehrgang Erbrecht an der Anwaltsakademie ( Frankfurt / Offenbach )
06.-10.10.2015 / 05.-07.11.2015 / 19.-21.11.2015 / 10.-12.12.2015
21.-23.01.2016 / 04.-06.02.2016