Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0541 / 88310
Vertretung bei Verdacht auf Behandlungsfehler
(Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Aufklärungsfehler, Nichtbeachtung von Behandlungsalternativen etc.)
Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen
(Vermögensschaden, z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Pflegekosten, Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen etc.)
Auf diesem Rechtsgebiet vertrete ich ausschließlich
Patienten / Patientinnen.