Terminvereinbarung unter der Rufnummer 0541 / 88310
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Medizinrecht

Vertretung bei Verdacht auf Behandlungsfehler

(Diagnosefehler, Befunderhebungsfehler, Aufklärungsfehler, Nichtbeachtung von Behandlungsalternativen etc.)

 

 

Geltendmachung von Schmerzensgeld- und Schadenersatzansprüchen

(Vermögensschaden, z.B. Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Ersatz von Pflegekosten, Zuzahlungen bei Medikamenten und Behandlungen etc.) 

 

 

 

Auf diesem Rechtsgebiet vertrete ich ausschließlich

Patienten / Patientinnen.